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Terminkoordination ohne Verfahrensdaten

Verfügbarkeiten sichtbar. Termine planbar.

LAWDATE macht hinterlegte Abwesenheiten externer Verfahrensbeteiligter für berechtigte Gerichtsnutzer sichtbar. So lassen sich mögliche Terminkollisionen bereits vor der Ladung erkennen. Die Entscheidung über den Termin bleibt im Gericht.

  • Keine Aktenzeichen
  • Keine Personendaten aus Akten
  • Datensparsame Verarbeitung
  • Verifizierter gerichtsinterner Zugang
Das Problem

Terminabstimmungen verursachen unnötigen Aufwand und vermeidbare Verzögerungen.

Fehlende Abstimmungsgrundlagen führen in der gerichtlichen Praxis häufig zu Rückfragen, nachträglichen Kollisionen und zusätzlichem organisatorischem Aufwand. Planbare Abwesenheiten werden dabei oft erst berücksichtigt, wenn der Terminierungsprozess bereits weit fortgeschritten ist.

Konkrete Probleme

  1. 1Terminkollisionen werden häufig erst erkannt, wenn der Termin bereits abgestimmt ist.
  2. 2Urlaub, Fortbildung oder Dienstreisen der Beteiligten bleiben bei der Terminierung oft unberücksichtigt.
  3. 3Mehrfache Abstimmungsschleifen per Telefon und E-Mail verursachen zusätzlichen Aufwand.
  4. 4Kurzfristige Verlegungen ziehen auf allen Seiten organisatorische Nacharbeit nach sich.

So können wiederholte Terminverlegungen entstehen

Kanzlei-Perspektive
  • Terminsladung geht ein
  • Kalender wird geprüft
  • Mandant wird über den Termin informiert
  • Termin kollidiert: anderer Verfahrensbeteiligter abwesend
  • Neue Ladung geht ein
  • Terminkalender wird geprüft
  • Termin kollidiert: Anwalt im Urlaub
  • Mandant wird informiert
  • Verlegungsantrag wird gestellt
Trotz mehrfacher Rücksprachen und wiederholter Abstimmungen liegt weiterhin kein Termin vor.
Gerichts-Perspektive
  • Gericht lädt Beteiligte
  • Beteiligte prüfen Kalender
  • Terminverlegungsantrag geht ein
  • Termin kollidiert: Neuer Termin muss gefunden werden
  • Gericht versendet neue Ladung
  • Beteiligte prüfen Kalender erneut
  • zweiter Terminverlegungsantrag wird gestellt
Zwei Ladungen – und weiterhin kein passender Verhandlungstermin.
Bundesministerium der Justiz

Organisatorische Faktoren beeinflussen die Dauer gerichtlicher Verfahren maßgeblich.

Deutscher Richterbund

Arbeitsbelastung und Abstimmungsaufwand sind zentrale Herausforderungen im Justizalltag.

STAR-Studie 2024 (Bundesrechtsanwaltskammer)

56,8 % der befragten Rechtsanwälte sehen in effektiveren Terminabstimmungen – etwa über eine Plattform – eine Verbesserung für den Austausch mit der Justiz.

Hier setzt LAWDATE an: Bekannte Abwesenheiten sollen früher sichtbar werden, damit vermeidbare Kollisionen möglichst gar nicht erst zu einer neuen Ladung führen

Die Lösung

Terminplanung beginnt mit verlässlicher Übersicht.

Eine fundierte Terminentscheidung setzt voraus, dass zeitliche Einschränkungen der Beteiligten frühzeitig erkennbar sind. Je strukturierter Verfügbarkeiten, Abwesenheiten und bestehende Termine vorliegen, desto eher lassen sich Rückfragen, Kollisionen und spätere Verlegungen vermeiden.

  1. 1

    Verfügbarkeiten sichtbar machen

    Externe Beteiligte können zeitliche Einschränkungen, Abwesenheiten und bestehende Termine hinterlegen.

  2. 2

    Übersicht bereitstellen

    Gerichte erhalten eine gebündelte Ansicht relevanter Zeitfenster als reine Informationsgrundlage.

  3. 3

    Terminierung unterstützen

    Geeignete Zeitfenster werden früher erkennbar. Die Entscheidung über den Termin verbleibt vollständig beim Gericht.

Wochenkalender einer externen Person mit Terminverhandlungen, Blockern und Urlaub
Gerichtsinterne Wochenübersicht mit freien Zeitfenstern der Beteiligten

LAWDATE unterstützt die Vorbereitung der Terminierung. Die Plattform setzt keine Gerichtstermine fest, bestätigt keine Termine und versendet keine gerichtlichen Ladungen. Die Entscheidung und die Ladung erfolgen weiterhin durch das Gericht.

LAWDATE kostenfrei testen
Für interne Gerichtspersonen

Abwesenheiten vor der Terminierung erkennen.

Gerichtsinterne Nutzer können hinterlegte Abwesenheiten ausgewählter externer Beteiligter gemeinsam prüfen. So werden Zeitfenster erkennbar, denen nach den vorhandenen Angaben keine eingetragene Verhinderung entgegensteht.

Auch Geschäftsstellen können die Angaben registrierter Dolmetscherinnen und Dolmetscher bei der Vorbereitung einer Ladung berücksichtigen. Erforderliche Rückfragen und die Prüfung weiterer Terminvoraussetzungen bleiben davon unberührt.

Auf einen Blick

  • Hinterlegte Abwesenheiten vor der Ladung prüfen
  • Mögliche Terminkollisionen frühzeitig erkennen
  • Terminplanung durch eine gemeinsame Übersicht unterstützen
  • Lange Abstimmungsschleifen
  • Verlegungen und Nachbearbeitung
  • Manuelle Abstimmung

So nutzen Gerichte LAWDATE

Suchmaske „Personen suchen“ mit Suchfeld und Filter nach Anwälten und Gerichtspersonen

Beteiligte finden: Personen über Name, Anschrift und Gruppe in die Terminsuche aufnehmen.

Formular „Termin finden“ mit Zeitraum, Wochentagen, Uhrzeit, Dauer und Wegezeit

Suchmodul: Zeitraum, Wochentage, Uhrzeitfenster, Termindauer und Wegezeit festlegen.

Suchergebnis mit zwei freien Terminen in Kalenderwoche 32

Zeitfenster finden: LAWDATE berücksichtigt die Suchkriterien und hinterlegten Abwesenheiten der ausgewählten Beteiligten.

Gut zu wissen

LAWDATE greift nicht in die gerichtliche Ladungsstruktur ein und nimmt keine Terminbestätigung vor. Die Plattform ersetzt keine gerichtliche Entscheidung und verändert keine bestehenden Abläufe.

LAWDATE ist für gerichtsinterne Personen ausschließlich als Abruf- und Informationstool ausgestaltet. Eine Eingabe von Daten durch gerichtsinterne Personen ist systemseitig ausgeschlossen.

Die Nutzung bleibt damit auf den Abruf zeitlicher Verfügbarkeiten beschränkt. LAWDATE folgt dem Grundsatz der Datenminimierung und schützt sensible Informationen bereits durch die technische Ausgestaltung der Plattform.

LAWDATE ergänzt die Terminplanung um einen vorgelagerten Blick auf hinterlegte Abwesenheiten. Die gerichtlichen Zuständigkeiten und Ladungswege bleiben bestehen. Der dienstliche Einsatz wird mit den zuständigen Stellen des jeweiligen Gerichts abgestimmt; die Verifikation einer dienstlichen E-Mail-Adresse ersetzt diese Abstimmung nicht.

Für gerichtsinterne Nutzer bleibt LAWDATE dauerhaft kostenfrei.

Für externe Gerichtspersonen

Abwesenheiten hinterlegen. Frühere Planung ermöglichen.

Rechtsanwälte, Verfahrensbeistände, Dolmetscher, Sachverständige und weitere externe Beteiligte können eigene Abwesenheiten zentral hinterlegen. Berechtigte gerichtsinterne Nutzer können diese Angaben vor der Terminierung berücksichtigen. Dafür müssen die Einträge aktuell gehalten werden; Angaben zu konkreten Verfahren sind nicht erforderlich und gehören nicht in LAWDATE.

Auf einen Blick

  • Weniger Terminkollisionen
  • Bessere Planbarkeit des Arbeitsalltags
  • Effizientere Zusammenarbeit mit Gerichten
  • Kurzfristige Änderungen
  • Abstimmungsaufwand
  • Wenig Transparenz über realistisch verfügbare Termine

So tragen Sie Verfügbarkeiten ein

Formular „Neuen Blocker erstellen“ mit Titel, Datum, Uhrzeit und Wegezeit

Blocker eintragen: Abwesenheiten in wenigen Klicks erfassen und im eigenen Kalender verwalten.

Eigener Wochenkalender mit Terminverhandlungen, Blockern und Urlaub

Einfache Übersicht: eingetragene Termine und Abwesenheiten im eigenen Kalender verwalten.

In wenigen Minuten nutzbar

Mit planbaren Abwesenheiten beginnen.

Urlaub und Fortbildungen frühzeitig sichtbar machen. Für den Einstieg können Sie bereits bekannte Abwesenheiten hinterlegen. Eine vollständige Übernahme Ihres bisherigen Kalenders ist dafür nicht erforderlich. Halten Sie die eingetragenen Zeiträume aktuell, damit teilnehmende Gerichte sie bei ihrer Terminplanung berücksichtigen können.

Gut zu wissen

Für die Terminplanung werden die hinterlegten Abwesenheitszeiträume bereitgestellt. Gerichtsinterne Nutzer sehen keine optionalen Terminnamen oder Terminnotizen. Externe Nutzer können keine Abwesenheitseinträge anderer externer Nutzer einsehen.

LAWDATE ist nicht zur Ablage von Verfahrens- oder Mandantendaten vorgesehen. Welche personenbezogenen Daten für Nutzerkonten, Betrieb und Kommunikation verarbeitet werden, erläutert die Datenschutzerklärung.

Sie entscheiden selbst, welche Zeiten Sie eintragen. Schon wenige Eintragungen können Gerichten helfen, erkennbare Terminkollisionen früher zu berücksichtigen. Eine vollständige Umstellung der eigenen Kalenderführung ist dafür nicht erforderlich.

Der Nutzen steigt jedoch, je regelmäßiger und vollständiger relevante Verfügbarkeiten gepflegt werden. LAWDATE funktioniert daher sowohl als schlanker Einstieg mit wenigen Eintragungen als auch als fortlaufende Ergänzung zur eigenen Terminorganisation.

Berücksichtigen Sie beim Eintragen einer Abwesenheit auch erforderliche An- und Rückreisezeiten. Im Suchmodul können gerichtsinterne Nutzer zusätzlich eine Wegezeit als Suchkriterium vorgeben. Die passende Zeitspanne muss anhand der tatsächlichen Umstände gewählt werden.

Auch die Zeit einer Videoverhandlung kann als Abwesenheit berücksichtigt werden. Soweit keine Anreise erforderlich ist, müssen dafür keine Wegezeiten eingeplant werden. LAWDATE stellt selbst keine Videokonferenzfunktion bereit und entscheidet nicht über die Form der Verhandlung.

Mit dem LAWDATE-Badge können Sie im Schriftverkehr auf Ihre Nutzung der Plattform hinweisen. Es lässt sich freiwillig in Anschreiben oder Briefvorlagen einbinden.

LAWDATE-Badge herunterladen

LAWDATE ist besonders hilfreich, wenn die für eine Terminplanung relevanten Beteiligten ihre Abwesenheiten aktuell halten und das zuständige Gericht diese Angaben berücksichtigt.

Schon einzelne Einträge können bekannte Verhinderungen sichtbar machen. Mit weiteren aktiv gepflegten Konten im jeweiligen gerichtlichen Umfeld wird die gemeinsame Übersicht aussagekräftiger.

Sicherheit & Datenschutz

Auf Terminplanung beschränkt. Mit klaren Zugriffsrechten.

LAWDATE stellt hinterlegte Abwesenheiten für die gerichtliche Terminplanung bereit. Dafür werden auch Nutzerkonten und die für den Betrieb erforderlichen Daten verarbeitet. Inhalte aus Gerichtsverfahren gehören nicht in die Anwendung.

  1. Abwesenheiten statt Verfahrensinhalte

    Für die Terminplanung hinterlegen externe Nutzer ihre Abwesenheitszeiträume. Optionale Terminnamen und Terminnotizen dienen nur der eigenen Übersicht und werden gerichtsinternen Nutzern nicht angezeigt. Aktenzeichen, Mandantendaten und Verfahrensinhalte werden auch dort nicht eingetragen.

  2. Anwendungsserver in Deutschland

    Die LAWDATE-Anwendung und die hinterlegten Abwesenheitsdaten werden auf Servern in Deutschland betrieben beziehungsweise gespeichert. Für den technischen Betrieb und die Kommunikation werden weitere Dienstleister eingesetzt. Einzelheiten finden Sie in der Datenschutzerklärung.

  3. Geprüfte Zugänge und getrennte Nutzerrollen

    Gerichtsinterne Nutzer werden über ihre dienstliche Justiz-E-Mail-Adresse verifiziert. Bei externen Nutzern wird vor der Freischaltung die berufliche Berechtigung geprüft. Externe Nutzer verwalten ihre eigenen Einträge; berechtigte gerichtsinterne Nutzer können die für die Terminplanung bereitgestellten Angaben einsehen.

  4. Schutz durch technische und organisatorische Maßnahmen

    Das Zugriffskonzept trennt die Berechtigungen der Nutzergruppen. Administrative Zugänge sind zusätzlich durch Zwei-Faktor-Authentifizierung geschützt. Passwortvorgaben und eine automatische Abmeldung bei längerer Inaktivität ergänzen den Zugangsschutz.

Kurz gesagt

LAWDATE beschränkt sich bewusst auf die organisatorische Unterstützung der Terminabstimmung – sicher, datensparsam und nachvollziehbar.

Das Prinzip auf einen Blick

Abwesenheiten früher berücksichtigen.

LAWDATE ergänzt die gerichtliche Terminplanung um eine gemeinsame Übersicht hinterlegter Abwesenheiten. Wie viel Abstimmungsaufwand dadurch eingespart werden kann, soll die praktische Erprobung zeigen.

1Fokus

Hinterlegte Abwesenheiten ausgewählter Beteiligter gemeinsam prüfen.

2Seiten

Externe Beteiligte pflegen ihre Angaben. Gerichtsinterne Nutzer rufen sie für die Planung ab.

3 Steps

Beteiligte auswählen, Suchkriterien festlegen und mögliche Zeitfenster prüfen.

4 Facts

Keine Terminbestätigung, keine Verfahrensdaten, gerichtliche Entscheidungshoheit und Fokus auf Verfügbarkeiten.

Häufige Fragen zu LAWDATE

Hier finden Sie Antworten auf die wichtigsten Fragen rund um LAWDATE – kompakt, verständlich und auf den Punkt gebracht.

Greift LAWDATE in den gerichtlichen Terminierungsprozess ein?

Nein. LAWDATE stellt ausschließlich eine strukturierte Übersicht zu Verfügbarkeiten bereit.

Die Terminierung selbst erfolgt weiterhin vollständig im bestehenden Ablauf des Gerichts.

Welche Daten werden gespeichert?

LAWDATE verarbeitet insbesondere Registrierungs- und Profildaten, hinterlegte Abwesenheitszeiträume sowie technische Daten für Betrieb und Sicherheit. Externe Nutzer können außerdem freiwillig einen Terminnamen und eine Terminnotiz ergänzen; diese werden gerichtsinternen Nutzern nicht angezeigt.

Aktenzeichen, Mandantendaten und Verfahrensinhalte gehören nicht in LAWDATE. Einzelheiten zu Datenarten, Zwecken und Speicherdauer finden Sie in der Datenschutzerklärung.

Wer kann die Verfügbarkeiten einsehen?

Die für die Terminplanung bereitgestellten Angaben können berechtigte gerichtsinterne Nutzer nach Registrierung und Verifikation ihrer dienstlichen Justiz-E-Mail-Adresse einsehen. Externe Nutzer sehen und verwalten ihre eigenen Einträge; eine gegenseitige Einsicht externer Nutzer ist nicht vorgesehen.

Für Betrieb und Support bestehen gesonderte administrative Berechtigungen. Weitere Informationen zum Datenzugriff enthält die Datenschutzerklärung.

Wie kann ich LAWDATE in meinen Arbeitsalltag integrieren?

LAWDATE ergänzt bestehende Arbeitsabläufe, ohne diese zu ersetzen. Gerichte, Kanzleien und externe Verfahrensbeteiligte können ihre bisherigen Abläufe beibehalten und LAWDATE lediglich als zusätzliche Übersicht in die Terminplanung einbinden.

Relevante Verhinderungszeiträume werden einmal hinterlegt und bei Bedarf aktualisiert. Eine vollständige Umstellung der eigenen Kalenderführung oder der internen Organisation ist nicht erforderlich.

Das Gericht behält weiterhin die volle Entscheidung über die Terminierung. LAWDATE unterstützt lediglich dabei, erkennbare Terminkollisionen früher zu sehen und unnötige Abstimmungen oder spätere Umladungen zu reduzieren.

Muss LAWDATE dauerhaft genutzt werden?

Sie müssen LAWDATE nicht dauerhaft geöffnet halten. Prüfen und aktualisieren Sie Ihre Abwesenheitseinträge jedoch regelmäßig.

Nach zehn Tagen ohne Login erhalten Sie eine Erinnerung. Nach 14 Tagen ohne Login werden Ihre Angaben für gerichtsinterne Nutzer vorübergehend ausgeblendet. Ein erneuter Login stellt die Sichtbarkeit wieder her.

Wie werden Wegezeiten berücksichtigt?

Externe Nutzer sollten erforderliche An- und Rückreisezeiten zum Termin sowie zur Arbeitsstätte bereits bei ihren Abwesenheitseinträgen berücksichtigen. Gerichtsinterne Nutzer können im Suchmodul zusätzlich eine Wegezeit festlegen. Die jeweils angegebenen Zeiten sollten dem tatsächlichen zeitlichen Aufwand entsprechen.

Funktioniert LAWDATE auch bei Videoverhandlungen?

Ja. Auch die Teilnahme an einer Videoverhandlung kann als Abwesenheitszeit berücksichtigt werden. Wegezeiten entfallen, soweit tatsächlich keine Anreise erforderlich ist. LAWDATE führt selbst keine Videoverhandlungen durch. Präsenztermine berücksichtigt LAWDATE weiterhin vollständig.

Entstehen durch die Nutzung Kosten?

Die Nutzung von LAWDATE ist aktuell kostenfrei. Ziel ist es, zunächst eine breite Nutzung aufzubauen und die Plattform gemeinsam mit Gerichten und Beteiligten weiterzuentwickeln.

Wie sicher ist die Nutzung?

Die LAWDATE-Anwendung wird auf Servern in Deutschland betrieben. Getrennte Nutzerberechtigungen, Passwortvorgaben, die automatische Abmeldung bei längerer Inaktivität und Zwei-Faktor-Authentifizierung für administrative Zugänge unterstützen den Schutz der Daten.

Für Betrieb und Kommunikation werden technische Dienstleister eingesetzt. Welche Daten dabei verarbeitet werden und welche Empfänger beteiligt sind, erläutert die Datenschutzerklärung.

Pilotprojekt Hamburg

Wir bereiten die Einführung von LAWDATE im Hamburger Raum vor. Auf unserer Pilotseite erfahren externe Beteiligte mehr über den vorgesehenen Ablauf und können ihr Interesse unverbindlich mitteilen. Eine Interessensbekundung erstellt noch kein Nutzerkonto.

Mitmachen

LAWDATE kennenlernen und die Einführung mitgestalten.

LAWDATE wird derzeit für den ersten Praxiseinsatz vorbereitet. Externe Beteiligte können ihre Abwesenheiten hinterlegen und aktuell halten. Gerichtsinterne Nutzer können diese Angaben bei der Suche nach möglichen Terminzeiträumen berücksichtigen. Wenn Sie LAWDATE als externer Beteiligter nutzen möchten oder Interesse an einer Einführung an Ihrem Gericht haben, können Sie uns über das Kontaktformular erreichen. Wir informieren Sie über den aktuellen Stand, die vorgesehenen Nutzungsmöglichkeiten und die nächsten Schritte.

Fragen oder Anregungen? Schreiben Sie uns an kontakt@lawdate.de

Früh dabei sein

Bringen Sie Ihre Erfahrungen aus der gerichtlichen Praxis ein. Rückmeldungen aus der Einführungsphase helfen dabei, Verständlichkeit, Bedienung und praktischen Nutzen von LAWDATE zu überprüfen.

Im Kollegenkreis weitergeben

Machen Sie Kolleginnen und Kollegen auf LAWDATE aufmerksam. Besonders hilfreich ist die gemeinsame Nutzung im gleichen gerichtlichen Umfeld – mit aktuell gepflegten Abwesenheiten und teilnehmenden Gerichten.

LAWDATE-Badge nutzen

Das LAWDATE-Badge kann heruntergeladen und in Anschreiben oder Briefvorlagen eingebunden werden. Es signalisiert bereits im Schriftverkehr, dass hinterlegte Abwesenheiten über LAWDATE einsehbar sind.

Badge herunterladen